Als 50+1 Regel beschreibt man eine Maßnahme, bei der es darum geht, dass die Vereine in der Deutschen Fußball-Liga die Entscheidungsvollmacht behalten.

Gegenmodell zu internationalem Trend

Während in den meisten europäischen Top-Ligen finanzkräftige Investoren, die Vereine wie u.a. Paris SG oder Manchester City übernehmen, mittlerweile zur Normalität geworden ist, wehrt sich die Deutsche Fußball-Liga gegen diese Praxis und versucht ihr Gegenmodell zu erhalten. Dabei geht es bei der 50+1 Regel vor allem um den Erhalt der Unabhängigkeit der Vereine, die sich nicht der Willkür von fremden Investoren ausliefern sollen. Diese Vorschrift besagt dabei, dass Kapitalanlegern eine Stimmenmehrheit bei den jeweiligen Kapitalgesellschaften untersagt ist und die Kontrolle bei den Vereinen bleiben muss – ergo vereinfacht gesagt eine Stimmmehrheit von mindestens 50,1 Prozent bei den Vereinen verbleibt.

Regel unter Beschuss

Es gibt jedoch auch eine Ausnahme, wie man diese Regel umgehen kann. So kann man eine Sondergenehmigung erhalten, sofern ein Investor durchgehend 20 Jahre lang in einen Verein investiert und eine erhebliche Förderung nachgewiesen werden kann. Diese Ausnahmeregelung griff bei Vereinen wie etwa Bayer Leverkusen, VFL Wolfsburg oder der TSG Hoffenheim, womit diese unter der Kontrolle von externen Investoren stehen. Einigen ist die 50+1 Regelung jedoch ein Dorn im Auge und speziell Hannover-Präsident Martin Kind gilt als Verfechter einer Abschaffung dieser Satzung, jedoch waren dessen Versuche, die Regelung zu kippen, bislang von keinem Erfolg gekrönt. Im Gegenteil, bei einer Versammlung im März 2018 wurde die Satzung von einer Mehrheit der Vereine bestätigt und sogar gestärkt.

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