Auch wenn das Spitzenspiel der 24. Runde der österreichischen Bundesligs zwischen Red Bull Salzburg und Rapid Wien schon ein paar Tage alt ist, wollen wir noch einmal unsere Blicke auf diese Partie richten, da die entscheidende Schlüsselszene des Spiels in regeltechnischer Hinsicht einiges zu bieten hat.
Wie so oft hat das Duell zwischen Red Bull Salzburg und dem SK Rapid emotionale Höhepunkte geboten, die auch aus einigen umstrittenen Entscheidungen von Schiedsrichter Rene Eisner resultiert sind. Salzburgs Flügelspieler Georg Teigl bekommt auf der rechten Seite den Ball zugespielt, läuft bis zur Grenze von Rapids Strafraum und schlägt von dort eine recht scharfe Flanke. Seine Flanke landet auf der Hand vom Rapids „Sechser“ Markus Heikkinen, der seine beiden Arme schützend vor sein Gesicht gelegt hatte. Handspiel oder nicht, das ist die Frage? Schiedsrichter Rene Eisner antwortet mit dem Entscheid zu Gunsten der Salzburger, zeigt auf den Elfmeterpunkt und Heikkinen die gelbe Karte. Hat Rene Eisner richtig entschieden?
Die Absicht zählt
Das entscheidende Kriterium für ein Handspiel liegt laut Regelwerk in der Absicht:
„Ein Handspiel liegt vor, wenn ein Spieler den Ball mit seiner Hand oder seinem Arm absichtlich berührt. Der Schiedsrichter achtet bei der Beurteilung der Situation auf:
• die Bewegung der Hand zum Ball (nicht des Balls zur Hand),
• die Entfernung zwischen Gegner und Ball (unerwartetes Zuspiel)“
Die Absicht von Markus Heikkinen ist in der Szene durchaus zu erkennen, denn seine Hand bewegt sich in Richtung Ball. Die Entfernung zwischen Teigl und Heikkinen ist nicht besonders groß. Den Regeln gemäß könnte man also argumentieren, dass Heikkinen aus nächster Nähe angeschossen wurde, dann hätten wir es nicht mit einem absichtlichen Handspiel zu tun. In der Spielszene ist allerdings deutlich zu erkennen, dass Teigls Schuss Heikkinens Handbewegung zuvor geht.
„Schutzhands“
Nun hört man immer wieder vom so genannten „Schutzhands“, ist das im Regelwerk überhaupt verankert? Für Frank Hinterlang, den Obmann der Schiedsrichtergruppe im deutschen Horb, ist zwar das Schützen des Unterleibs bei einem Freistoß erlaubt, ein „Schutzhands“ existiert seiner Meinung nach aber nicht. Im Interview mit dem Schwarzwälder-Bote bringt Hinterlang im August letzten Jahres das entscheidende Kriterium auf den Punkt: „Sobald die Hand zum Ball geht, wird auf Handspiel entschieden“. Über den Sinn einer solchen Regelung kann man streiten, auch über den der besagten Entscheidung. Denn Heikkinen hat sich durch sein Handspiel keinen ersichtlichen Vorteil verschafft. Hätte er den Ball nicht mit der Hand berührt, dann wäre der Ball von seinem Gesicht genauso abgeprallt. Der Rapidler hat mit seinem Handspiel den Raum des Gegners nicht verringert und damit die Spielsituation auch nicht entscheidend verändert. Sinnvoll oder nicht, diese Diskussion findet außerhalb des Regelwerks statt. Innerhalb des Regelwerks ist die Sache klar, Schiedsrichter Eisner hat regelkonform entschieden.
Gelbe Karte
Anders verhält es sich mit der Gelben Karte, die Rene Eisner dem Finnen für sein Handspiel gezeigt hat. Die Regel schreibt nämlich vor, das ein absichtliches Handspiel nur dann zu verwarnen ist, wenn der Spieler …:
„• durch ein absichtliches, klares Handspiel verhindert, dass der Gegner in Ballbesitz gelangt,
• versucht, durch ein absichtliches Handspiel ein Tor zu erzielen.“
Über eins sind sich wohl die meisten einig, Heikkinens Intention lag wohl nicht darin, ein Tor zu erzielen. Auch das zweite Kriterium ist hier nicht zutreffend. Wie bereits erwähnt, hat Heikkinen durch sein Handspiel nicht verhindert, dass Salzburg in Ballbesitz bleibt, da er den Ball auch ohne Hand mit seinem geschützten Kopf abgewehrt hätte. Während Rene Eisner also richtigerweise auf Elfmeter gepfiffen hat, erscheint die Gelbe Karte, die er Heikkinen gezeigt hat, fragwürdig.
Emanuel Van den Nest, abseits.at
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