Die Winterpause dauert nur mehr wenige Tage, in Bälde startet die österreichische Bundesliga in die Frühjahrssaison, wobei derzeit alles andere als frühlingshafte Bedingungen herrschen... Rechtliche Bestimmungen und Überlegungen zum Thema „Rasenheizung“

Die Winterpause dauert nur mehr wenige Tage, in Bälde startet die österreichische Bundesliga in die Frühjahrssaison, wobei derzeit alles andere als frühlingshafte Bedingungen herrschen – aber das kommt Anfang Februar nicht überraschend. Wie fast jeden Winter, zittern Liga und Vereine gleichermaßen vor Spielabsagen; nach aktuellem Stand sieht es danach aus, als würde es vorerst nur die Partie Admira – Kapfenberg treffen. Ein leidiges Thema ist zu dieser Jahreszeit auch stets jenes der Rasenheizung. Einige heimische Stadien verfügen über eine solche, einige nicht. Abseits.at widmet sich dieser technischen Einrichtung und beleuchtet vor allem, inwiefern die Untergrundheizung in den Lizenzierungsbestimmungen behandelt wird.

Gegen den gefrorenen Untergrund

Eine Rasenheizung funktioniert nach demselben Prinzip wie eine Fußbodenheizung, die in heimischen Nasszellen mittlerweile nahezu zum Standard gehört: Durch unter dem Rasen verlegte Rohre läuft warmes Wasser, das dazu führt, dass der Boden nicht gefriert. Entgegen der oft geäußerten Meinung ist eine Rasenheizung jedoch nicht dazu vorgesehen, um dicke Schneedecken abzutauen, dazu ist sie nicht leitungskräftig genug, dünne Schneeschichten lassen sich mit ihr allerdings sehr wohl entfernen. Primär dient eine solche Einrichtung allerdings um zu verhindern, dass Rasen und Boden gefrieren, was einerseits das Verletzungsrisiko deutlich erhöht und andererseits das Geläuf nachhaltig schädigt.

Je nach Ausstattung kostet der Einbau einer Heizung mehrere hunderttausend Euro, wobei zumeist auch gleich der Rasen erneuert wird, da dieser vor dem Einbau der Anlage logischerweise abgetragen werden muss. Der Betrieb kostet pro Tag über tausend Euro, da kein geringes Maß an Energie aufgewendet werden muss, um das zirkulierende Wasser auf entsprechende Temperatur zu bringen.

Die halbe Liga kickt auf warmen Rasen

Von den aktuellen Bundesligisten verfügt mit Rapid, Austria, Salzburg, Sturm und Wacker Innsbruck die Hälfte der Clubs über eine Rasenheizung, die SV Ried wird im Sommer eine erhalten. Mattersburg, Kapfenberg, die Admira und Wiener Neustadt können ihren Böden hingegen nicht beheizen. Weiters existieren in Österreich noch auf der Linzer Gugl, in Klagenfurt, Lustenau sowie im Ernst Happel-Stadion Rasenheizungen und auch das gerade im Bau befindliche St. Pöltner Stadion wird eine solche beinhalten.

Die Rasenheizungen in der UPC Arena und am Tivoli Neu existieren seit Anfang an, in Salzburg wurde eine solche im Sommer 2005 installiert, im Hanappi-Stadion 2006 und in der Generali Arena 2009. Jene in Klagenfurt wurde erst nachträglich eingebaut, da man ursprünglich davon ausging, nach der Europameisterschaft einen Kunstrasen zu verlegen, der einen anderen Typ Heizung verlangt.

Keine verpflichtende Vorraussetzung für den Lizenzerhalt

Wie man anhand der rezenten Situation der Bundesligastadien sehen kann, schreibt die Lizenzierung keine Rasenheizung zwingend vor. Im Stadionanforderungskatalog heißt es unter Punkt 3.2.4. Stadion – Qualität des Spielfeldes: „Der Klub muss über ein Spielfeld verfügen, das derart gebaut und/oder ausgestattet ist, dass der Boden starke und ausgiebige Regenfälle aushält, bei tiefen Temperaturen nicht gefriert (Winter) und bei anhaltendem schönen Wetter nicht austrocknet (Sommer). Entwässerungssystem, Bodenheizung und Bewässerungssystem bieten sich als Möglichkeiten an, um die erforderliche Qualität zu garantieren. Ein Entwässerungssystem (Drainage) ist verpflichtend vorgeschrieben. Eine Rasenheizung ist für Neu- oder Umbauten des Spielfelds verpflichtend.“

Es handelt sich hierbei um ein so genanntes B-Kriterium, das erfüllt werden muss. Ist dies nicht der Fall, kann eine Strafe von bis zu 10.000 Euro ausgesprochen werden (Austria Kärnten wurde für das Fehlen einer Rasenheizung in einem Neubau bestraft). Jedoch ist eine Rasenheizung nicht verpflichtend für den Erhalt einer Bundesligalizenz, wenn der Verein in einem älteren Stadion spielt, dessen Feld nicht umgebaut wurde (was unter Spielfeldumbau zu verstehen ist, wird in den Lizenzierungsunterlagen nicht näher definiert).

Der Blick über die Grenzen

Ähnlich stellt sich die Situation in der Schweiz, die Österreich in den letzten Jahren in Sachen Infrastruktur deutlich abhängen konnte, dar. Alle Teilnehmer der Super League müssen über ein Stadion der Kategorie A-plus oder A verfügen (erstere Kategorie berechtigt zur Austragung von UEFA-Spielen). Im Stadionkatalog der Swiss Football League wird unter dem Punkt 1.3 Spielbelag festgehalten, dass ein leistungsfähiges Entwässerungssystem und eine Bewässerungsanlage verpflichtende Anforderungen sind, eine Bodenheizung jedoch nur empfohlen wird.

Von den zehn in die aktuelle Saison der Super League gestarteten Vereinen (Xamax Neuchatel wurde in der Winterpause die Lizenz entzogen), verfügen nur  das Tourbillion des FC Sion sowie das Stade de la Pontaise zu Lausanne über keine Rasenheizung – ein Resultat der vielen Neubauten der letzten Jahre. Luzern bezog sein neues Stadion erst im Sommer, so dass sich die Verantwortlichen im Umgang mit der Rasenheizung noch nicht ganz sattelfest zeigten, denn zum Rückrundenauftakt war das Geläuf in der Swisspor Arena noch zu einem Gutteil gefroren.

In Deutschland ist die Situation eindeutig, seit der Saison 2007/08 ist eine Rasenheizung in allen Stadien der 1. und 2. Bundesliga vorgeschrieben.

Fazit

Es ist nicht davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren Rasenheizungen in der österreichischen Bundesliga als verpflichtendes Lizenzkriterium aufgenommen werden, denn dazu müssten die Vereine der Änderung des Regelments zustimmen, wobei viele sich eine solche Investition nicht leisten können. Als Vorbild könnte hier die SV Ried gelten, deren neue Rasenheizung je zu einem Drittel von Verein, Land und Bundesliga finanziert wird.

Dennoch sollten sich die Verantwortlichen überlegen, ob man die generellen Infrastrukturanforderungen nicht sukzessive erhöhen sollte, denn manche Stadien aktueller Bundesligisten vermitteln nicht unbedingt jenes Bild, das sich die Liga vor nicht allzu langer Zeit auf die Fahnen geschrieben hat: „Profis für Profis“. Gerade die Schweiz könnte hier als Vorbild dienen, denn unsere westlichen Nachbarn verfügen mittlerweile über eine mehr als sehenswerte Stadienlandschaft.

OoK_PS, abseits.at

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