Der goldene Ball für Luka Modric, die Kommentar-Entgleisungen von ZDF Kommentator Bela Rethy, das Spielsystem Frankreichs („Ideenloser Verhinderungs-Fussball“), die Pussy Riot-Flitzer am Spielfeld, Wladimir... Lektion aus dem WM-Finale: Der Videobeweis verhindert keine Fehlentscheidungen

Der goldene Ball für Luka Modric, die Kommentar-Entgleisungen von ZDF Kommentator Bela Rethy,

das Spielsystem Frankreichs („Ideenloser Verhinderungs-Fussball“), die Pussy Riot-Flitzer am Spielfeld, Wladimir Putins Auftritt bei der Siegerehrung, der Nationalismus der Kroaten –  etwas überraschend war die Nachspielberichterstattung des WM-Finales durchaus. Was hingegen fast gar nicht diskutiert worden war, war die Tatsache, dass es das erste WM-Finale der Geschichte war, das der Videobeweis de facto entschieden hat.

In der 18. Minute, beim Stand von 0:0, wird Antoine Griezmann rund 20 Meter vor dem gegnerischen Tor zu Fall gebracht. Wie die Zeitlupenwiederholung kurz danach klar zeigt, eine Schwalbe. Der Ausgang dieser Situation ist bekannt: Der von Griezmann getretene Freistoß wird von Mario Mandzukic per Kopf ins eigene Tor verlängert. Hätte hier der Video-Schiedsrichter eingreifen können, wäre dieses Tor in dieser Form nicht möglich gewesen. Laut FIFA-Regeln kommt der Videoschiedsrichter nur dann zum Einsatz, wenn damit „eine klare Fehlentscheidung“ verhindert werden kann. Zweite Voraussetzung für den Einsatz des Videobeweises ist, dass eine der folgenden Situationen betroffen ist: Ein Tor, eine Spielsituation, die unmittelbar zu einem Tor führt, eine Elfmeter-Entscheidung, eine Spielerverwechslung, und die Entscheidung über eine rote Karte. Ein Freistoß fällt nicht unter diese Kriterien.

In der 38. Minute, beim Stand von 1:1, spricht der Schiedsrichter Frankreich einen Handelfmeter zu. Eine Situation, die durchaus diskussionswürdig ist: Perisic‘ Hand geht klar zum Ball. Diese Situation hätte Schiedsrichter Pitana allerdings nicht gesehen, hätte nicht der „Video Assistant Referee“ der FIFA eingegriffen und ihn zum Monitor geholt. Nach kurzer Durchsicht der Szenen entschied der Referee auf Elfmeter, den Griezmann eiskalt verwandelte. Zu diesem Zeitpunkt ist der Elfmeter spielentscheidend – die bis dahin (und auch nachher noch) spielerisch und kämpferisch besseren  Kroaten können den damit eingefangenen Rückstand nicht mehr aufholen. In dieser Situation kam der Videoschiedsrichter also zum Einsatz, konnte die Fehlentscheidung jedoch nicht verhindern. Perisic‘ Hand ging zwar zum Ball, allerdings sprechen zwei Aspekte gegen einen Elfmeter: Erstens wollte Perisic die Hand zum Körper führen, das heißt die Hand effektiv aus dem Spiel nehmen. Zweitens konnte er nicht voraussehen, dass der Ball an seine Hand springen würde, da vor ihm ein Franzose zum Kopfball ansetzte und es stark danach aussah, dass dieser den Ball auch treffen würde. Perisic war somit die Sicht auf den Ball versperrt.

Klar erscheint daher, dass der Videobeweis in seiner jetzigen Ausgestaltung nicht zielführend sein kann. Ein diskussionswürdiger Aspekt ist, in welchen Spielsituationen er überhaupt eingesetzt werden darf. Diese Spielsituationen müssen begrenzt werden, soll ein inflationärer Einsatz des VAR verhindert werden. Ein Einsatz bei jeder strittigen Freistoßentscheidung oder jedem Foul würde den Spielfluss erheblich stören. Der zweite diskussionswürdige Aspekt ist, dass der Chef-Schiedsrichter, auch wenn er durch die Videobilder unterstützt wird, seine Entscheidung immer noch unter extremen  Zeitdruck und unter Beobachtung des Fernseh- sowie des Stadion-Publikums trifft. Die Letztentscheidung liegt nicht bei den VARs, sondern beim Hauptschiedsrichter auf dem Feld. Das heißt auch, dass er letztendlich für diese Entscheidung verantwortlich ist. Spielsituationen wie das gestrige Handspiel sind aber auch nach dreimaliger Wiederholung der Videobilder noch nicht klar zu beurteilen. Fraglich bleibt daher, ob der VAR überhaupt Fehlentscheidungen verhindern kann. Der Videobeweis wird weiterhin diskutiert werden – und das ist auch gut so.

Corinna Gerard-Wenzel, abseits.at

Corinna Gerard-Wenzel

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