Am 23. Jänner fand die Generalversammlung der Wiener Austria statt. Neben der Wahl des Präsidiums stand dabei vor allem ein Schwenk in der Fanpolitik... Bewegung in der violetten Fanpolitik (1) – Die Austria sagt Störenfrieden den Kampf an

Fans AustriaAm 23. Jänner fand die Generalversammlung der Wiener Austria statt. Neben der Wahl des Präsidiums stand dabei vor allem ein Schwenk in der Fanpolitik im Mittelpunkt. Die Veilchen distanzierten sich vom Fanklub  „Unsterblich Wien“. Ein Bannerverbot steht als optisches Zeichen für die überfällige Läuterung. Die Reaktion der aktiven Fanszene ließ nicht lange auf sich warten. In einem offenen Brief nehmen einige Fanklubs Stellung. abseits.at versucht sich an einer Klärung des Status Quo.

Die Stellungnahme der Szene

Der Inhalt des offenen Briefs, am Tag vor dem Rückrundenstart gegen Rapid veröffentlicht, liest sich wie eine Generalanklage gegen die Fanpolitik der Veilchen. Neben der „Zerschlagung der  aktiven Fanszene“ als Ziel werden dem Verein ungerechtfertigte Hausverbote, die Beschneidung der Meinungsfreiheit sowie gezielte Desinformation der Medien vorgeworfen.

Zwei Vorfälle werden gesondert behandelt. Es handelt sich um die „Vorspiele“ zu den letzten Heimspielen gegen Rapid in der Generali Arena. Am 21.10.2012 kam es nach einem kompletten Versagen der Exekutive zu kurzen Scharmützeln vor der Fantribüne der Veilchen, nachdem sich 100 – 200 Rapid-„Fans“ ungehindert dem Ostvorplatz genähert hatten.

Am 15.4.2012 gelang es einer, weitaus kleineren grün-weißen Abordnung mit Hilfe eines angemieteten Kleintransporters ebenfalls hinter die Osttribüne zu gelangen. Beide Male konnte der Angriff abgewehrt werden.

In der Stellungnahme heißt es hierzu:

Während die Notwehr unstrittig war, nutzte die Exekutive die günstige Gelegenheit der Stunde um zahlreiche Fanatics wegen schwerer Sachbeschädigung (§126 StGB) anzuzeigen, was in weiterer Folge zu einer Verhandlung im Wiener Straflandesgericht führte. Urteilsverkündung: Freiheitsstrafe von vier Monaten bedingt! Des Weiteren wurde im Zusammenhang mit diesem Vorfall ein zweijähriges Stadionverbot gegen unseren Vorsänger (Fanatics) ausgesprochen! Gerechtigkeit wo bist du?“

Und etwas später zusammenfassend:

„Aus nun hoffentlich verständlichen Gründen werden die aus diesen beiden Vorfällen resultierenden Haus- bzw. Stadionverbote als ungerecht empfunden und umgehehend (sic!) zurückgezogen!“

Eine genaue Aufstellung der als ungerecht empfundenen Stadionverbote bleibt leider aus.

Wahr ist vielmehr…

Wie abseits.at aus bestens informierten Quellen erfuhr, steht die schwere Sachbeschädigung nicht in Zusammenhang mit der Notwehr. Die Beschädigung am Transporter fand statt, nachdem man die Grünweißen vertrieben hatte und die Gefahr gebannt war. Diese Stadionverbote sind gemäß den Bundesligastatuten ohne Zutun der Austria zustande gekommen. In den Bestimmungen heißt es wörtlich:

„Bundesweite Stadionverbote werden auf Antrag eines Klubs oder von Amts wegen vom Senat 3 ausgesprochen und betragen mindestens sechs Monate bis zehn Jahre.  

Nachstehend angeführte Tatbestände sind eine demonstrative Aufzählung, wodurch der Anspruch auf Vollständigkeit nicht gegeben ist […]

Anzeige wegen schwerer Sachbeschädigung[…]“

Auch beim zweiten genannten Vorfall sind für die „Verteidigung“ keine Stadionverbote zu erwarten, auch wenn die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, da auch hier den violetten Fans keine Aggression vorgeworfen werden kann.Die Austria wird sich zudem  im Rahmen ihrer Möglichkeiten in diesem Fall für die Fans einsetzen.

Es stellt sich also die Frage, wie die konkreten Vorwürfe an den Verein aussehen. Im Fall des Vorsängers trat die Austria überhaupt nicht in Erscheinung, im zweiten Fall stellt sich die Austria schützend vor die Fans.

Ein fanpolitischer Vorwurf ist der Austria, allen voran dem Wirtschaftsvorstand Markus Kraetschmer, der für die Kommunikation der Fanpolitik verantwortlich ist, in diesen Fällen keiner zu machen.

Die Sache mit Unsterblich und den Bannerverboten

Der letzte Punkt richtet sich gegen das Präsentationsverbot der Gruppe „Unsterblich“ (Kollektive Hausverbote gibt es im Übrigen nicht, den Mitgliedern ist der Stadionbesuch auch in Zukunft gestattet).

Bei der Generalversammlung Ende Jänner wurde der Gruppe „Unsterblich“ der Fanklubstatus entzogen. Dies bedeutet, dass deren Banner in Zukunft nicht mehr erlaubt sein wird. Des Weiteren hat die Austria angekündigt auch gegen andere, politisch motivierte Kundgebungen („A.C.A.B.; „Gegen Stadionverbote“) auf Bannern vorzugehen.

In den Augen der Fanklubs liest sich das folgendermaßen:

„Umso größer war die Überraschung, als vor kurzer Zeit über verschiedene Medien verkündet wurde, dass bei der turnusmäßigen Generalversammlung am Mittwoch, den 21. Jänner 2013 im Rathauskeller der Fangruppe Unsterblich Wien der offizielle Fanklubstatus aberkannt wurde, deren Banner verboten werde und sie selbst als anwesende Personen im Stadion nunmehr unerwünscht wären. Zusätzlich würde man auch rigoros beim Montieren von weiteren Bannern (A.C.A.B. & Gruppe Stadionverbot) gegen Personen vorgehen. Hierbei rufen wir auf die freie Meinungsäußerung zurück!“ (sic!)

Der entscheidende Punkt wird freilich außer Acht gelassen: Die Austria macht als Pächterin lediglich Gebrauch vom Hausrecht. Es handelt sich also nicht um einen Verfassungsbruch, wenn man bestimmte Botschaften in Zukunft untersagen will.

Es besteht, dies muss in aller Deutlichkeit gesagt werden, kein Recht auf das Montieren fanklubspezifischer Banner. Es ist dies ein Privileg der Fanklubs, das bei guter Zusammenarbeit auch in Zukunft aufrecht bleiben wird.

Die Einstimmigkeit der Fanklubs dürfte in diesem Fall auch auf recht wackeligen Beinen stehen, soll man die Zustimmung vor allem auf Basis der vermeintlich unfairen Stadionverbote erworben haben. Einige namhafte Gruppierungen der violetten Fanszene unterschrieben (erstmals) nicht.

Was übrig bleibt…

Zusammenfassend muss man festhalten, dass die Vorwürfe der Fanszene in sich weder schlüssig, noch sauber formuliert, noch richtig sind. Es werden Nebelgranaten in Form von bewährten Phrasen geworfen, die eine Solidarisierung untereinander, aber wohl auch mit den nicht szeneaffinen Anhängern zum Ziel haben.

Der Schritt der Austria war richtig und überfällig. Den Gegenwind aus der aktiven Fanszene muss der Verein über sich ergehen lassen. Solange sich der sportliche Erfolg weiter einstellt, wird es auch stimmungsmäßig keine Probleme geben. Demnach war auch der Zeitpunkt, den die Austria für ein härteres Durchgreifen wählte, ein guter. Abgesehen davon kann und darf das kein Entscheidungskriterium bei derartigen Beschlüssen sein.

Die hierorts oftmals gescholtene Fanpolitik der Veilchen scheint sich in die richtige Richtung gedreht zu haben. Es gilt aber, wie im Sport üblich, dass erst am Schluss abgerechnet wird.

abseits.at Redaktion

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