Hannes Kartnig wurde diese Woche zu einer unbedingten Haftstrafe von fünf Jahren und einer Geldstrafe von 6,6 Millionen Euro verurteilt. Seitdem wird in Österreichs Medien diskutiert, ob dieses Urteil gerecht ist.
Schwere Vergehen
Konkret werden Kartnig Steuerhinterziehung, Betrug und Schwarzgeldzahlungen vorgeworfen. Im Gesamtumfang von 8,4 Millionen Euro soll Kartnig Geld an den Behörden vorbei geschoben haben, Schwarzgeldzahlungen an Spieler standen angeblich an der Tagesordnung, Kartnig soll auch Einnahmen des SK Sturm veruntreut und verspekuliert haben.
„Die anderen machen es auch so“
Dabei stößt man bei der Suche nach Gegenargumenten auf viele verschiedene Begründungen, warum das Urteil für Kartnig viel zu hart sei. Der Spitzenreiter darunter: „Die anderen machen es ja auch so.“ Dieses Argument ist in Wirklichkeit keines. Denn einerseits stimmt es nicht, dass andere Klubs Geld in diesem Ausmaß verpulvern, um anschließend Gott und die Welt dafür verantwortlich zu machen. Und wenn sie es tun, dann tun sie es weitaus geschickter als Hannes K. Fakt ist: ob es bei anderen Klubs ebenfalls nicht immer mit rechten Dingen zugeht (was Kartnig ja behauptet), wissen wir nicht. Dass Kartnig des schweren Betrugs und der Steuerhinterziehung schuldig ist, gab er bereits selbst zu. Nur aufgrund von Spekulationen über etwaige Ungereimtheiten bei anderen Vereinen sollte man das Strafmaß für einen Angeklagten aber nicht reduzieren. Sollten andere Funktionäre erwischt werden, muss aber natürlich mit der gleichen Härte wie bei Kartnig vorgegangen werden.
„Er hat viel geleistet“
Ja, unter Kartnig holte Sturm den Meistertitel. Ja, unter Kartnig sorgte man in der Champions League für Furore. Kartnig versuchte auch im Gerichtssaal diese Karte auszuspielen. „Ich bitte um ein mildes Urteil. I hob mit Betrügereien nichts zu tun. Schauens‘, wir haben als Fußballverein dem Volk viel Freunde bereitet, Millionen haben sich mit uns gefreut über die internationalen Erfolge, wir wurden umjubelt. Es gab phänomenale Triumphzüge. Das darf man nicht vergessen.“ Aber: Nur, weil jemand viel geleistet hat, darf er keine Narrenfreiheit genießen. Weiters ist zu hinterfragen, wie viel Kartnig Sturm und dem österreichischen Fußballverband wirklich gebracht hat. Immerhin brachte Kartnig das wahllose Kaufen von (unterdurchschnittlichen) Legionären in Mode, das sogar heute noch manches Mal Nachahmer in Österreich findet. Er hinterließ einen komplett kaputten Verein und betrog seine Gläubiger um Millionen von Euro. Ob Kartnigs Verdienste wertvoll oder –los waren, soll jeder für sich selbst entscheiden. Nicht diskussionswürdig ist aber die Frage, ob diese Verdienste ein Grund für eine Strafmilderung sein sollten.
„Er hat sich ja nie selbst bereichert“
Kartnig soll nie sich selbst bereichert, sondern immer nur zum Vorteil des SK Sturm betrogen haben. Was das allerdings an der Bestrafung ändern soll, ist nicht klar. Wenn ein Mörder sagt, er tötete nicht für sich, sondern für jemanden anderen, wird höchstens der Dritte im Bunde zusätzlich belangt – eine Strafmilderung für den Täter gibt es deswegen aber nicht. Das Argument geht also ebenfalls ins Leere. Abgesehen davon ist es gar nicht so sicher, dass Kartnig nur für die Blackies getrickst haben soll. Immer wieder hörte man von privaten Anschaffungen, die Kartnig als Vereinskosten anführte, was ihm steuerliche Vorteile gebracht haben könnte. Selbst wenn Kartnig nicht in seine private Tasche gewirtschaftet haben sollte, die Schwere der Delikte lassen sich trotzdem nicht einfach vom Tisch wischen. Der Staatsanwalt sprach es deutlich aus: „Er hat den Verein geführt wie er Roulette gespielt hat, wo man am Spieltisch das Geld verpokert.“
„Es ist ja schon so lange her“
Verjährt sind die Vergehen von Kartnig aber noch lange nicht. Es mag bereits über zehn Jahre her sein, dass der egozentrische „Sonnengott“ seinen Herzensverein finanziell an die Wand fuhr, weniger schuld ist Kartnig trotzdem nicht. Auch wenn sich der Showman immer wieder versucht hat, aus der Schlinge zu ziehen, letztendlich zog sie sich dann doch zu. Chancen auf eine elektronische Fußfessel soll Kartnig übrigens aufgrund der Schwere seiner Vergehen keine haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Kartnigs Verteidiger (die ihn mittlerweile auch schon ein halbes Vermögen kosteten) werden noch ein letztes Mal versuchen, den tiefen Fall des Sonnenkönigs abzuwenden.
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