Die Konsequenzen des Skandalspiels: Neuaustragung ohne Zuschauer und das längste Stadionverbot der Vereinsgeschichte
Gesellschaft & Ethik 30.Dezember.2011 Stefan Karger 0
Das niederländische Pokalspiel zwischen Ajax Amsterdam und AZ Alkmaar wird am 19. Jänner 2012 vor leeren Rängen neu ausgetragen. Ajax Amsterdam erhielt eine Geldstrafe und der Zuschauer, der Torhüter Esteban attackierte, bekam ein 30-jähriges Stadionverbot. In diesem Artikel erfahren wir außerdem, wie FIFA-Schiedsrichter Robert Schörgenhofer die Situation beurteilt hätte.
Die schwersten Konsequenzen wird jener Mann tragen müssen, der für den Spielabbruch verantwortlich ist. Der 19-jährige Wesley van W. sitzt momentan in Untersuchungshaft, soll aber heute vor einem Schnellgericht erscheinen, das über die Höhe der Strafe urteilen wird. Sein Anwalt sammelt Sympathiepunkte, indem er öffentlich erklärte, dass er und sein Mandant Estebans Fußtritte als Selbstverteidigung ansehen würden. Danach fügte er jedoch hinzu, dass auch die Attacke seines Mandanten nicht wirklich schwer war und man den Versuch einer schweren Körperverletzung ausschließen könne. Man kann davon ausgehen, dass das Gericht die letzte Aussage des Anwalts nicht teilen wird, da ein Sprung von hinten mit gestrecktem Bein durchaus als versuchte schwere Körperverletzung zu werten ist. Des Weiteren verkündete der Anwalt, dass sein Mandant einen Intelligenzquotient von 71 hat. Die Eltern des Platzstürmers ließen verlautbaren, dass ihr Sohn unter einer bipolaren Störung leidet, die das aggressive Verhalten verursachte. Zeugen sagten aus, dass sich Wesley van W. im Stadion bereits extrem aggressiv benahm und den Torhüter pausenlos beschimpfte. Angeblich hatten andere Ajax-Fans Wesley van W. 50 Euro geboten, wenn er seinen Worten Taten folgen lassen würde.
Nicht aus einem Täter ein Opfer machen
Natürlich macht es einen Unterschied, ob Wesley van W. aufgrund einer psychischen Störung zu unkontrollierbaren Aggressionsschüben neigt, oder ob er im vollen Umfang seiner geistigen Kräfte ist. Dennoch ginge es zu weit zu sagen, dass der junge Mann für sein Verhalten nicht verantwortlich sein kann, insbesondere da seine ersten Aussagen bereits widersprüchlich waren: Wesley van W. behauptete einerseits, dass er den Tormann nur erschrecken und dann eine Platzrunde laufen wollte, andererseits sagte er später aus, dass er sich an den Vorfall im Stadion überhaupt nicht mehr erinnern könne. Das hört sich stark danach an, als ob der Anwalt die Geschichte seines Mandanten Richtung Unzurechnungsfähigkeit drehen möchte.
Sollte Wesley van W. aufgrund seiner Krankheit tatsächlich nicht verantwortlich gemacht werden können, dann muss man sich fragen, was in der Prävention schief ging. Gab es Therapien und eine Medikation? Wenn ja, warum half es nichts, und wenn es nichts half, warum durfte sich dann der 19-Jährige frei in der Gesellschaft bewegen, wenn er eine Gefahr für seine Mitmenschen darstellte und eine tickende Zeitbombe war?
Das längste Stadionverbot der Vereinsgeschichte und Schulden für ein ganzes Leben
Wesley van W. bekam vor einem Jahr ein dreijähriges Stadionverbot, das er umging, indem er sich von einem Bekannten Tickets besorgen ließ. Dieser Freund wird ebenfalls noch zur Verantwortung gezogen werden und es könnte durchaus sein, dass er für die entstandenen Unkosten mithaften wird – ein ziemlich teurer Freundschaftsdienst.
Ajax Amsterdam erhöhte das Stadionverbot auf 30 Jahre und da nun das ganze Land das Gesicht des Hooligans kennt, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass er noch einmal unerkannt an den Ordnern vorbei ins Stadion gelangt. Ein Stadionbesuch wäre ohnehin nicht ratsam, da auch zahlreiche Ajax-Fanklubs nicht gut auf den Platzstürmer zu sprechen sind und unter anderem sogar seine Familie bedrohten. Eine weitere große Einschränkung ist, dass sich Wesley van W. die nächsten 30 Jahre lang an Spieltagen nicht in der Amsterdamer Innenstadt aufhalten darf.
Der schwerwiegendste Punkt sind jedoch die durch den Spielabbruch entstandenen Kosten, die sich Ajax Amsterdam vom Platzstürmer zurückholen möchte. Auch wenn keine genauen Zahlen vorliegen kann man davon ausgehen, dass der Hooligan diese Forderung sein Leben lang nicht zurückzahlen wird können.
Die Entscheidung des niederländischen Fußballverbands
Der niederländische Fußballverband (KNVB) hatte nur drei Möglichkeiten:
- Das Spiel wird für Ajax Amsterdam gewertet, da AZ Alkmaar die Partie nicht fortsetzen wollte
- Das Spiel wird beim Stand von 1:0 für Ajax Amsterdam fortgesetzt
- Das Spiel wird komplett neu ausgetragen
Da der KNVB nur aus diesen Möglichkeiten wählen konnte, dauerte es nicht lange, bis eine Entscheidung fiel. Der Fußballverband entschied sich dafür, dass das Spiel vor leeren Rängen neu ausgetragen und die rote Karte annulliert wird. Der Verband sagte allerdings auch, dass der Schiedsrichter regelkonform handelte. Ajax Amsterdam muss zusätzlich 10.000€ Strafe zahlen, da der eigene Ordnerdienst versagte. Das Nachtragsspiel findet am Donnerstag, dem 19. Jänner um 14.30h statt. Mit diesem ungewöhnlichen Termin will der Verband verhindern, dass sich viele Fans vor dem Stadion zusammenfinden.
Bei einem weiteren Vorfall dieser Art droht dem niederländischen Rekordmeister außerdem ein zusätzliches Geisterspiel.
Die Meinung des FIFA-Schiedsrichters Robert Schörgenhofer zum Ausschluss
Im ersten Artikel, unmittelbar nach dem Spiel, haben wir festgestellt, dass der Schiedsrichter regelkonform handelte, da es im FIFA-Regelwerk keine Ausnahmen bezüglich Selbstverteidigung gibt und bereits Estebans Abwehr des Angriffs eine Tätlichkeit darstellte, da er den Gegner mit einem Kick zu Fall brachte. Nach den beiden anschließenden Tritten, die zumindest nach strafrechtlicher Sicht Esteban noch immer nachgesehen werden können, war die rote Karte des Schiedsrichters sowieso unumgänglich, da dieser nicht nach geltendem Strafrecht, sondern nach den FIFA-Regeln seine Entscheidungen treffen muss.
FIFA-Schiedsrichter Robert Schörgenhofer spricht nach einer Anfrage von abseits.at von einer schwierigen Situation. Auf der einen Seite gibt es das Regelwerk, das keine Selbstverteidigung vorsieht, auf der anderen Seite die menschliche Komponente. Die beiden Tritte gegen den am Boden liegenden Platzstürmer muss man laut Schörgenhofer eindeutig mit einer roten Karte ahnden. Interessant ist jedoch, dass Schörgenhofer den ersten Tritt des Torhüters, mit dem er den Angriff abwehrte und den Angreifer zu Fall brachte, nicht mit einer Karte geahndet hätte, obwohl es im Regelwerk, wie oben beschrieben, keine Ausnahmen für solche Situationen gibt. Der österreichische Schiedsrichter hätte den Torhüter nicht einmal verwarnt, wenn er sich nach dem ersten Tritt zurückgezogen hätte. Diese Entscheidung Schörgenhofers ist zwar nicht direkt durch die Regeln gedeckt, der Schiedsrichter ist sich allerdings sicher, dass sie aufgrund der Umstände absolut vertretbar wäre. In dieser Ausnahmesituation wäre für Schörgenhofer die menschliche Komponente im Vordergrund gestanden. Es ist schön zu sehen, dass es Schiedsrichter gibt, die bei ihren Entscheidungen in Ausnahmesituationen nicht rein nach unvollständigen FIFA-Regeln handeln, sondern Fingerspitzengefühl und Alltagsverstand einfließen lassen.
Stefan Karger, www.abseits.at
Stefan Karger
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