Am heutigen Montag fand im Haus der Österreichischen Fußball-Bundesliga die Verhandlung nach den Vorfällen beim 325. Wiener Derby (Wurfgegenstände,... Wie zu erwarten: Harte Strafen für Rapid nach Skandalderby

[ Presseinfo SK Rapid ]

Am heutigen Montag fand im Haus der Österreichischen Fußball-Bundesliga die Verhandlung nach den Vorfällen beim 325. Wiener Derby (Wurfgegenstände, zwei unbefugte Personen konnten ungehindert den Rasen betreten, Anm.) statt. Der Senat 1 (Strafsenat) kam dabei zu folgendem Urteil:
– Eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 100.000 Euro (je 25.000 Euro für das Werfen von Gegenständen in der 6. und 26. Minute, 45.000 Euro für das unbefugte Betreten des Rasens von zwei Personen in der Schlussphase und 5.000 Euro wegen unerlaubter Pyrotechnik)
– Zudem die Sperre der Sektoren 1 bis 5 (Tribüne Nord) sowie 8 und 13 – 20 (Block West und ein je zwei Sektoren auf der Allianz- und Haupt-Tribüne) beim nächsten Bewerbsspiel nach Rechtskraft der Entscheidung.
Zusätzlich die Sperre derselben Sektoren für ein weiteres Bewerbsspiel im Falle einer Wiederholung ähnlich gelagerter Vorfälle,
– unabhängig ob bei einem Heim- oder Auswärtsspiel – innerhalb von zwölf Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung (bedingte Sektorensperre).

Der SK Rapid möchte hierzu wie folgt Stellung beziehen: Das Aussprechen einer Strafe war nach den Vorfällen zu erwarten und müssen wir vorerst zur Kenntnis nehmen. Auch im Hinblick auf die angekündigten Regressforderungen gegenüber jenen derzeit 13 Personen, die nach dem Spiel zweifelsfrei identifiziert wurden, ist es hilfreich, die sogenannte „Langform“ der ausführlich begründeten schriftlichen Entscheidung zu kennen. Die Langform (auch genannt Langbeschluss) wird dann ausgeführt, wenn der betroffene Verein diese innerhalb von drei Tagen anfordert. Dies ist bereits direkt nach Ende der Verhandlung erfolgt. Das nächste Heimspiel am kommenden Samstag gegen den SK Sturm Graz ist auf alle Fälle definitiv davon noch nicht betroffen. Die unbedingte Sperre wird ab der verbandsinternen Rechtskraft (und damit nach Ausfertigung des Langbeschlusses sowie weiteren möglichen verbandsinternen Verhandlungen) rechtswirksam.

Ob nach dem Erhalt der schriftlichen Entscheidung ein Rechtsmittel, sprich Protest, eingebracht wird, wird von Seiten der Verantwortlichen des SK Rapid in weiterer Folge klubintern besprochen und entschieden, ist aber aufgrund der Höhe der finanziellen Auswirkungen mehr als wahrscheinlich.

Der SK Rapid möchte abschließend noch einmal betonen, Vorkommnisse wie beim Wiener Derby abzulehnen, nicht zuletzt, da ein solches Verhalten nicht mit dem Leitbild des Vereins vereinbar ist.

Daniel Mandl Chefredakteur

Gründer von abseits.at und austriansoccerboard.at | Geboren 1984 in Wien | Liebt Fußball seit dem Kindesalter, lernte schon als "Gschropp" sämtliche Kicker und ihre Statistiken auswendig | Steht auf ausgefallene Reisen und lernt in seiner Freizeit neue Sprachen

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