Die Deutsche Fußball Liga (DFL) initiierte die Untersuchung der 50+1-Regel durch das Bundeskartellamt. Im Jahr 2021 kam das Amt vorläufig zu dem Schluss, dass diese Grundregel aufgrund ihrer sportpolitischen Ziele möglicherweise kartellrechtlich zulässig ist. Das Bundeskartellamt äußerte jedoch Bedenken, dass die derzeitige Fassung der Regel nicht einheitlich angewendet und... Mehr lesen