Zuerst tipico, kürzlich bet-at-home und demnächst bwin? Es könnte haarig für die Entaingruppe werden, die unter anderem bwin und partycasino besitzt und neuerlich zur... Online-Glücksspiel: Schließt auch bwin sein Online Casino in Österreich?

Zuerst tipico, kürzlich bet-at-home und demnächst bwin? Es könnte haarig für die Entaingruppe werden, die unter anderem bwin und partycasino besitzt und neuerlich zur Rückzahlung von Spielverlusten verurteilt wurde. (LG Wiener Neustadt 20 Cg 50/20v)

Die Rechtslage in Österreich ist unmissverständlich. Sämtliche Online Casinos mit Ausnahme von win2day.at, die im Internet von Österreich aus erreichbar sind, tun dies in Österreich ohne gültige Konzession und werden deshalb als illegal eingestuft. Auf dieser rechtlichen Basis fordern aktuell immer mehr Geschädigte erfolgreich ihre Verluste zurück.

Beim jüngsten Prozess wurden einem Unternehmer aus Wien knapp 75.000 € zugesprochen. Jedoch will die Entaingruppe nicht zahlen, sodass der Kläger seine Forderung in Malta exekutieren wird müssen. Der gebeutelte Glücksspielriese bot laut KURIER dem Kläger durch seine Anwälte Brandl & Talos und DLA Piper die Annahme einer geringeren Summe (80-85%) an, damit er „schnell an sein Geld kommt“.

Wie der KURIER berichtet, bekommt man den Eindruck, dass die beklagten Parteien generell auf Zeit spielen, weil sie schon in den meisten Verfahren damit auffallen, dass sie hunderte Seiten umfassende Schriftsätze einbringen. Dass den Online Casinos sämtliche Urteile egal zu sein scheinen, zeigt sich zudem daran, dass sie ihre Dienste weiterhin illegal in Österreich anbieten.

Im konkreten Fall hat bwin jedoch die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Der Wiener Unternehmer strebt eine Unterlassungsklage gegen den gesamten Konzern an mit dem Zweck, dass dieser seine Dienste aufgrund der eindeutigen Rechtswidrigkeit in Österreich nicht mehr anbieten darf. Es ist davon auszugehen, dass dieser Vorstoß auf große Unterstützung einiger Parteien und Spielerschutzorganisationen stoßen wird. Beobachter schätzen, dass diese Klage in kürzester Zeit mit Erfolg gekrönt sein wird.

abseits.at Redaktion