Martin Kind, Geschäftsführer der Profi-Abteilung von Hannover 96, zieht seine Klage vor dem Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen zurück. Kind kämpft seit... Hannover 96: Martin Kind zieht Klage vor Schiedsgericht zurück

Martin Kind, Geschäftsführer der Profi-Abteilung von Hannover 96, zieht seine Klage vor dem Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen zurück. Kind kämpft seit Jahren um eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Klausel. Aufgeben wird er aber wohl nicht.

Die Übernahmepläne des Martin Kind beim deutschen Zweitligist Hannover 96, sie ziehen sich weiter in die Länge. Kind streiten seit Jahren darum, eine Ausnahmeregelung von der 50+1-Regelung zu erreichen. Diese Regel soll verhindern, dass Investoren mehr als 50 Prozent der Anteil an einem Fußballklub in Deutschland halten können.

Der Unternehmer sieht für Hannover 96 dabei ein ähnliches Modell vor, wie bei Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG Hoffenheim. Die Klubs sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei Hoffenheim beispielsweise konnte Unternehmer Dietmar Hopp nachweisen, sich mehr als 20 Jahre finanziell zu engagieren. Etwas, das Kind ebenfalls für sich in Anspruch nimmt.

Sein Ausnahmeantrag war 2018 von der Deutschen Fußball Liga aber abgelehnt worden, das Verfahren ging jedoch an das Ständige Schiedsgericht über. Dort wäre jedoch in absehbarer Zeit keine Entscheidung zu erwarten gewesen.

Kinds Anwalt Christoph Schickhardt griff in der Begründung zur Klagerücknahme gezielt den Vorsitzenden des Gerichts, Professor Udo Steiner, an: „Im Verfahren ist dann immer deutlicher geworden, dass der Vorsitzende des Schiedsgerichts alles in seiner Macht Stehende unternimmt, um die 50+1-Regel aus traditionellen Überlegungen zu retten und aufrechtzuerhalten.“

Zwar strebte Kind bislang nur eine Ausnahmeregelung für Hannover 96 an, eine Entscheidung zu seinen Gunsten käme aber einer Grundsatzentscheidung im Fall 50+1 gleich. Nicht wenige Juristen in Deutschland sind der Meinung, die umstrittene Regelung sei nicht mit EU-Recht vereinbar.

Der Weg über die ordentlichen Gerichte steht dem 75-Jährigen dabei weiterhin offen. Laut Informationen des NDR hat Kind für den Fall seines Scheiterns vor dem Schiedsgericht eine Klage vor dem Landesgericht Frankfurt am Main vorbereitet. Dabei soll es dann nicht mehr um eine Ausnahmeregelung für seinen Verein, sondern um die Gültigkeit von 50+1 an sich gehen.

Kind selbst hat sich zu seinem weiteren Vorgehen noch nicht geäußert. Für Hannover 96, wo sich ein großer Teil der Mitglieder stets gegen die Übernahmepläne von Kind gewehrt hat, verkompliziert sich die Lage durch die momentanen finanziellen Schwierigkeiten.

Wie der Kicker berichtet, könnte es einen Deal zwischen Kind und der neuen Führung des Vereins, die aus Gegnern seiner Pläne besteht, geben. Dieser sieht angeblich vor, dass Kind und seine Mitgesellschafter dem Verein aus seiner finanziellen Schieflage helfen. Dafür soll Kind mehr Machtbefugnisse eingeräumt werden.

Inwieweit das jedoch mit den noch bestehenden Regelungen von 50+1 vereinbar ist, sei einmal dahingestellt. Klar ist: Verlierer der gesamten Posse um Macht und Einfluss ist vor allem eine Gruppe – die Fans von Hannover 96.