Heute Mittag verkündete der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga seinen Beschluss zu den pyrotechnischen Vorkommnissen beim letzten Bundesliga-Heimspiel gegen den SK Sturm. Dem SK... SK Rapid legt Einspruch gegen Senat 1-Beschluss ein

Heute Mittag verkündete der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga seinen Beschluss zu den pyrotechnischen Vorkommnissen beim letzten Bundesliga-Heimspiel gegen den SK Sturm.

Dem SK Rapid wurde eine Geldstrafe in der Höhe von 50.000 Euro verhängt. Darüber hinaus wurde der Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen als 2. schwerwiegender Vorfall (1. Vorfall ereignete sich beim Auswärtsderby im März) klassifiziert. Dem SK Rapid droht bei einem weiteren schweren Verstoß innerhalb der nächsten 24 Monate ein Abzug von 3 Punkten.

Geschäftsführer SK Rapid Steffen Hofmann: „Nach juristischer Rücksprache werden wir gegen die Entscheidung des Senats 1 Einspruch erheben, da das Strafausmaß mit einer empfindlichen Geldstrafe und einem möglichen Punkteabzug einen überaus harten Beschluss darstellt.“

Der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga begründete den Beschluss wie folgt: „Die Eskalation bei der Verwendung von Pyrotechnik und die damit einhergehende unmittelbare Gefahr für alle Beteiligten vor Ort zwingen den Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga zur Verhängung dieser Sanktionen. Beim SK Puntigamer Sturm Graz ist nach dem Vorfall nun die erste Eskalationsstufe erreicht, sodass eine unbedingte Geldstrafe zu verhängen war. Da beim SK Rapid bereits die zweite Eskalationsstufe erreicht ist, war nach dem von den Bundesliga-Klubs selbst auferlegten Sanktionskonzept die unbedingte Geldstrafe mit einem bedingten Punkteabzug für die kommende Saison zu kombinieren. Aufgrund der Vielzahl und der Gefährlichkeit der pyrotechnischen Gegenstände war aufgrund des von den Bundesliga-Klubs empfohlenen Maßnahmenkatalogs die Geldstrafe in der festgesetzten Höhe zu verhängen.“

abseits.at Redaktion